Clubordnung

 

Der Segler-Club Arendsee von 1953 e.V. (SCA) ist für Jedermann offen. Zur Wahrung eines störungsfreien Ablaufs des Sportbetriebes, zur Sicherheit von Personen und zum Schutz von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen ist folgende Clubordnung von Jedermann unbedingt einzuhalten.

Grundsätzlich haben sich alle Personen so zu verhalten, dass die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zum Wohle von Mensch und Umwelt gewährleistet wird!

Für alle Personen, die das Clubgelände betreten wollen, gilt

 

  1. Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art vor dem Eingang, den Einfahrten      und dem Promenadenbereich vor dem Clubgelände ist nicht gestattet. Es sind die dem SCA zugeordneten Parkplätze (innerhalb des SCA = 8 Stellplätze und außerhalb der eigene verschlußsichere Parkplatz des SCA) zu nutzen. Bei Überfüllung ist auf andere ausgewiesene Parkplätze auszuweichen. Ein Schlüssel für den Vereinsparkplatz ist beim Hafenwart gegen Gebühr erhältlich. 
  2. Das Befahren des Clubgeländes im abgesperrten Bereich ist nur zum Zwecke des Be- oder Entladens von Sportbooten und dem zugehörigem Material. erlaubt. Ausnahmeregelungen sind nur mit Zustimmung des Vorstandes (in der Regel entscheidet der Hafenmeister) zulässig. Den Weisungen des Hafenmeisters istunbedingt Folge zu leisten!

  3. Der Stellplatz für Trailer wird vom Hafenmeister zugewiesen. Trailer, die länger als eine Woche auf dem Clubgelände verbleiben sollen, sind mit Name, Anschrift und Telefon-Nr. des Eigners zu versehen.

  4. Hunde dürfen auf dem Clubgelände nur an der kurzen Leine geführt werden. Verschmutzungen durch Hunde sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
  5. Halten Sie bitte alle Clubanlagen sauber. Dieses gilt besonders für Toiletten, Steganlagen, Rasen und Räumlichkeiten. Alle Abfälle sind in den eigens dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Kinder sind von Ihren Eltern anzuhalten, dass sie sich ebenfalls um Sauberkeit und Ordnung bemühen. Ganz besonders ist auf die Entsorgung von Sondermüll (z.B. Batterien, Altöl verschmutztes Bilgenwasser u. a. ), der im Rahmen des Vereinsbetriebes anfallen kann, an den besonders gekennzeichneten Stellen zu entsorgen.

  6. Absperrungen auf dem Clubgelände sind zu beachten. Zuwiderhandlungen sind nicht erlaubt.