Hafenordnung

  1. Das Betreten der Mole und Steganlagen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur den Mitgliedern des Segler-Clubs Arendsee von 1953 e.V. (SCA) und seinen Gästen erlaubt.

  2. Das Ein- und Ausslippen von Booten ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Hafenmeister oder einem anderen Vorstandsmitglied des SCA zulässig. Der Hafenmeister weist die Liegeplätze zu. Das Kranen von Booten hat nur durch Berechtigte zu erfolgen. In der Regel erfolgt dies durch den Hafenmeister.

  3. Das Befahren der Hafenanlage mit Kraftstoffmotoren ist nicht gestattet. Sicherungsboote zu Wettsegelveranstaltungen und zum Kinder- und Jugendtraining sind von dieser Regelung ausgenommen.

  4. Das Baden im Hafen und in der Hafeneinfahrt ist streng untersagt. Es sind nur die gekennzeichneten Badestellen zu benutzen. Das Baden erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Der SCA haftet nicht für Unfälle oder anderen Schäden, die beim Baden eintreten.

  5. Auslaufende Boote haben Vorrang vor einlaufenden Booten. Beim Begegnen innerhalb des Hafenbeckens haben sich die fahrenden Boote voneinander freizuhalten.

  6. Auslaufende Boote haben entsprechend ihrer Bau- und Klassenvorschrift persönliche Rettungsmittel an Bord mitzuführen und diese bei Kontrollen durch Beauftragte des SCA-Vorstandes, vorzuzeigen.

  7. Die Steganlagen sind schonend zu behandeln. Auftretende, bzw. vorhandene Mängel sind dem Hafenmeister unverzüglich zur Behebung zu melden.

  8. Die Boote sind so zu sichern und festzumachen, dass ein gegenseitiges Berühren oder unbeabsichtigtes Lösen verhindert wird. Dies betrifft sowohl den eigenen Liegeplatz im Hafen, als auch den zeitweiligen Liegeplatz am Außensteg. Die Hafeneinfahrt darf durch zeitweiliges Anlegen nicht versperrt werden. Unnötige Manöver im Hafen sollten unterbleiben.

  9. Die Uferzonen des SCA (feste Mole mit seinem Bewuchs und der Schilfgürtel vor der Mole) unterliegen dem Landschaftsschutz und sind daher besonders zu beachten. und schadenswirksame Handlungen strengstens zu vermeiden.

  10. Zum Befahren des Arendsees sind „Die 12 Verhaltensregeln“ (siehe Aushang) unbedingt einzuhalten.